Die Kostenübernahmen für unsere Leistungen
Wochenbettbetreuung
Die Wochenbettbesuche werden bis zum 56. Tag nach der Geburt wie folgt von den Krankenkassen übernommen: nach Erstgeburt, nach Kaiserschnitt, nach Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt bis zu 16 Besuche. In allen anderen Fällen bis zu 10 Besuche.
Stillberatung
Während der Schwangerschaft oder nach Abschluss der Wochenbettbetreuung übernimmt die Krankenkasse bei Bedarf bis zu 3 Stillberatungen bis zum Abschluss der Stillzeit.
Privater Geburtsvorbereitungskurs oder Gespräch bei Ihnen zuhause
Dauer
Kurs: 2–3 Stunden, Gespräch: (ca. 1 Stunde)Kosten
Fr. 60.– pro halbe StundeKostendeckung
Die Krankenkasse bezahlt einmalig Fr. 150.– an einen Geburtsvorbereitungskurs oder an ein Beratungsgespräch in der Schwangerschaft.
Pikettdienst
Die Anmeldung für die Wochenbettbetreuung ist verbindlich. Ab 3 Wochen vor dem errechneten Termin bis zum Abschluss der Wochenbettbetreuung sind wir für Sie auf Pikett. Das heisst, während dieser Zeit sind wir für Sie erreichbar. Bei Abwesenheit der gewählten Hebamme vertreten wir uns gegenseitig. In Ausnahmefällen organisieren wir eine andere Vertretung.
Für diesen Pikettdienst werden wir von der Stadt Zürich mit CHF 115.– pro Familie entschädigt. Dies gilt nur für Frauen, die in der Stadt gemeldet sind und tatsächlich von uns betreut wurden.
Frauen, die nicht in der Stadt Zürich gemeldet sind oder Frauen, die bei uns angemeldet sind, aber ohne Abmeldung keine Wochenbettbetreuung in Anspruch nehmen, müssen den Betrag von CHF 115.– selbst bezahlen.